Videostatement
Gabi Fechtner zur Kundgebung gegen die RAG am 28. Januar
Nach neun selbständigen und kämpferischen Demonstrationen letztes und dieses Jahr, einer viertägigen 24-Stunden-Mahnwache und Tausenden Gesprächen, Durchhaltevermögen und viel Herzblut einer immer breiteren Bewegung gegen die Politik der verbrannten Erde durch die RAG, erklärte das Arbeitsgericht Gelsenkirchen heute: Die Kündigung von 13 durch die RAG gekündigten Bergleute sind unwirksam.
Bei eisiger Kälte und Regen versammelten sich heute Morgen ab 8 Uhr insgesamt 150 Bergleute, ihre Familien, Freunde der kämpferischen Bergarbeiterbewegung Kumpel für AUF, von MLPD und Rebell sowie solidarische Kolleginnen und Kollegen anderer Ruhrgebietsbetriebe vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen. Um 11.50 Uhr brandete schließlich Jubel auf. Die Argumente, die das Gericht jetzt heranzog, waren nicht neu.
Dass diesmal für die Kumpel entschieden wurde, ist insbesondere ein Verdienst des Kampfes, der Unbeugsamkeit und der wachsenden Breite der Proteste gegen die Politik der verbrannten Erde der RAG. Einer erkämpften, gewachsenen breiten Bewegung. Doppelsieg gegen die RAG Die Urteilsbegründung trifft sinngemäß auf alle der rund 170 Gekündigten zu. Die RAG hat – so der Direktor des Arbeitsgericht, Richter Stefan Kröner, – keine Sozialauswahl vorgenommen, obwohl sie das hätte machen müssen. Außerdem hätte, statt dem Betriebsrat der Zeche Prosper, der Gesamtbetriebsrat der RAG eingeschaltet werden müssen. Und in einem weiteren Punkt erlitt die RAG heute eine Schlappe. Sie hatten den Bergleuten und ihrem Anwalt, Daniel Kuhlmann, dreist versucht Prozessbetrug vorgeworfen. Sie würden „fortgesetzt Lügengeschichten erfinden“. Deswegen seien die Arbeitsverhältnisse in jedem Fall aufzulösen. Und zur Strafe wollte die RAG die Abfindung dann auf 1 Euro bis maximal 5000 Euro kürzen – ein Bruchteil der Sozialplanabfindung.
Auch diesem Ansinnen folgte das Gericht nicht – die Kumpel waren zu Recht hellauf empört, als die arrogante RAG-Anwältin ihnen vor 60 Prozessbesuchern unterstellte, zu lügen. Es ging u.a. um die Frage, ob auf der Schachtanlage weiter wie zuvor gearbeitet wird. Das kann jeder sehen der zu Schichtwechsel ans Tor geht oder mit den dort arbeitenden Bergleuten spricht. Ein Kläger im Prozess: "Wir haben unsere Informationen direkt von der Zeche Prosper, von unseren Kumpels, da ist nichts gelogen."