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Rechte und Pflichten der Mitglieder

§3 Das Mitglied hat das Recht:

  1. innerhalb der Partei seine Ansichten frei zu äußern und sachliche Kritik an der Tätigkeit aller Organe sowie der Funktionäre und Mitglieder unabhängig von ihrer Stellung zu üben;
  2. in die Organe zu wählen und in sie gewählt zu werden;
  3. sich mit jeder Frage an jede höhere Leitung bis zum Zentralkomitee zu wenden;
  4. persönlich gehört zu werden, wenn in der Partei zu seinem Verhalten und seiner Tätigkeit Stellung genommen wird oder über es Beschlüsse gefasst werden.

§4 Das Mitglied hat die Pflicht:

  1. ständig das Studium des Marxismus-Leninismus, der Mao-Zedong-Ideen und der ideologisch-politischen Linie der Partei mit der revolutionären Praxis eng zu verbinden;
  2. aktiv am Leben der Partei teilzunehmen, Initiative zu entfalten und Verantwortung zu übernehmen;
  3. in der politischen Tätigkeit und im persönlichen Leben Vorbild zu sein und sich mit dem werktätigen Volk zu verbinden;
  4. die Parteidisziplin einzuhalten;
  5. eine proletarische Streitkultur zu erlernen und zu praktizieren;
  6. Fehler zu korrigieren, den Mut zu haben, Kritik und Selbstkritik zu üben und mit revolutionärer Wachsamkeit alle Tendenzen der kleinbürgerlichen Denkweise zu bekämpfen;
  7. wachsam zu sein gegenüber Karrieristen, Abweichlern und Agenten, und darauf zu achten, dass derartige Elemente der Partei keinen Schaden zufügen können, und jeden verdächtigen Vorfall der zuständigen Leitung und der zuständigen Kontrollkommission zu melden;
  8. unversöhnlich zu sein gegen alle Abweichungen vom Marxismus-Leninismus und von den Mao-Zedong-Ideen sowie von der ideologisch-politischen Linie der Partei.