Prozess gegen Gefährder-Einstufung gewonnen
Am 3. August erklärte das Verwaltungsgericht Meiningen die Kriminalisierung von Stefan Engel für grobes Unrecht. Die „Neue Presse“ titelte: „Schlappe für Polizei: Marxisten sind keine ,Gefährder‘“. Eine riesige Klatsche für den Antikommunismus von Innenminister Seehofer, für Ex-Verfassungsschutz-Chef Maaßen, die Thüringer Polizei und den dahinterstehenden Verfassungsschutzchef Kramer!
Ohne auch nur im entferntesten mit strafbaren Handlungen in Verbindung zu stehen, erklärten sie Stefan Engel im Mai 2018 zum „Gefährder“ und stellten ihn damit auf eine Stufe mit Terroristen. Stefan Engel zeigte sich sehr zufrieden: „Ich begrüße, dass ich mit meiner Klage gegen den Freistaat Thüringen Recht bekommen habe. Ich wurde ausgehend von Geheimdiensten und Polizei kriminalisiert und diffamiert. Die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft lehnten es ab, meine Anzeigen gegen die Verantwortlichen überhaupt zu verfolgen. Umso wichtiger das heutige Urteil.“ Im Prozess machte Stefan Engel deutlich, dass es hier nicht nur um ihn geht, sondern er griff die gesamte Gefährder-Behandlung von fortschrittlichen Menschen an. Circa 250 Menschen überbrachten ihre Solidarität. Der Erfolg unterstreicht: Wer offensiv gegen den Antikommunismus kämpft, kann auch gewinnen!