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Unvereinbarkeitsbeschlüsse: freie Hand für antikommunis­tische Säuberung in der IG Metall

Vor 51 Jahren hat die Bundesregierung unter Willy Brandt (SPD) mit dem „Radika­ lenerlass" dafür gesorgt, dass 3,5 Mio. Menschen im öffentlichen Dienst vom „Ver­ fassungsschutz" auf ihre Gesinnung überprüft wurden. 11.000 Menschen mit sozia­ listischer und marxistisch-leninistischer Weltanschauung bekamen Berufsverbote. Die IG Metall-Führung hat 1973 mit den „Unvereinbarkeitsbeschlüssen" gegen linke Organisationen und Gruppierungen das in der Gewerkschaft nachvollzogen. Seit 1982 wird nur noch die MLPD zu einer "gegnerischen Organisationen" erklärt. Wer Mitglied ist oder ihre Aktivitäten unterstützt, kann danach ohne Untersuchungsver­ fahren aus der IG Metall ausgeschlossen werden. Nicht nur die MLPD, sondern auch viele Gewerkschafter und Vertreter aus der demokratischen Öffentlichkeit pro­ testieren seit Jahren gegen dieses antikommunistische Relikt aus der Zeit des "Kal­ten Krieges".

Den Aufruf 50 Jahre Berufsverbote - Demokratische Grundrechte zu verteidigen hat Jörg Hofmann, IGM-Vorsitzender, als Erstunterzeichner unterstützt! Diese Initiative fordert zu Recht, dass endlich Schluss mit solchen antikommunistischen Unter­ drückungsmaßnahmen sein muss und dass die Betroffenen rehabilitiert und ent­ schädigt werden. Kollege Hofmann wird auf der Homepage der Initiative zitiert: ,,Der Radikalenerlass hat das innere Klima unserer Gesellschaft erheblich vergiftet. 50 Jahre danach sollte dieses Kapitel endlich im Sinne der Betroffenen abgeschlossen werden. Viele erleben es immer noch als Demütigung, wie der Staat mit ihnen umge­ gangen ist, von den persönlichen und materiellen Folgen ganz zu schweigen." Das ist zu begrüßen und entspricht auch dem Beschluss zur „Rehabilitierung der von Berufs­ verbot Betroffenen" (Antrag 1120) des 23. Gewerkschaftstages der IG Metall 2015.

Das sollte eine Anregung sein, die Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegen linke Organi­ sationen in den Gewerkschaften konsequent zu beenden und aufzuarbeiten, so wie es die GEW machte: ,,Die GEW bedauert die sogenannten Unvereinbarkeitsbe­ schlüsse und bittet die davon Betroffenen um Entschuldigung." (www.gew.de) Auch ,,ver.di bedauert die Übernahme der Unvereinbarkeitsbeschlüsse des DGB vom 3. Oktober 1973 in die Satzungen der  Gründungsorganisationen von ver.di. ver.di ent­ schuldigt sich bei allen Mitgliedern, die aufgrund der Unvereinbarkeitsbeschlüsse in den Jahren nach 1973 aus den ver.di-Quellgewerkschaften ausgeschlossen wur­den." (Beschluss vom 5. Bundeskongress)

Im Gegensatz dazu wird die spalterische und die Gewerkschaft schwächende Pra­xis in der IG Metall weiter betrieben! Schluss damit!