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Gerichte erklären Gesinnungs-Gewerkschaftsausschlüsse für rechtens!

Stefan Engel, damaliger Vorsitzender der MLPD, wurde 1986 aus der IG Metall ausgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte seine Klage dagegen ab. Es bescheinigte ihm „keinerlei konkretes gewerkschaftsfeindliches Verhalten " und dass die MLPD die Gewerkschaften aktiv unterstützt. Allein Stefans Eintreten für eine sozialistische Gesellschaftsordnung mache ihn aber zum Gegner der Gewerkschaften. Dabei nimmt das Gericht einfach an, dass die Marxisten-Leninisten in einer zugespitzten politischen Situation die Gewerkschaften unterwandern und zersetzen könnten. Deshalb stände ihnen keine demokratischen Grundrechte zu! Das ist die Fratze der Klassenjustiz, zur Verteidigung des Kapitalismus!

Dass die IG Metall diese reaktionäre Argumentation der Gerichte übernommen hat, ist beschämend. Erst recht, dass der Vorstand zur Einstufung der MLPD als "gegnerische Organisation" sich nicht zu schade ist, dabei auch ultrarechte, dem faschistoiden Lager zugerechnete "Wissenschaftler" als Kronzeugen anzuführen, (Eckhard Jesse, Prof. TU Chemnitz, Uwe Sackes Prof. TU Dresden)

Der Vorstand der IG Medien (heute ver.di) distanzierte sich übrigens von dem Vorgehen der IGM-Führung und nahm umgehend Stefan Engel als ihr Mitglied auf.