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Der Begriff des „Gefährders“

Der Begriff des Gefährders“ ist eine Erfindung des BKA und der Landeskriminalämter von 2004.

Er entstand auf dem Höhepunkt der selbständigen Montagsdemonstrations-Bewegung gegen die Hartz-Gesetze durch die damalige Schröder/Fischer-Regierung. Bis zu 250 000 Menschen demonstrierten ab August wöchentlich. Die MLPD beteiligte sich bundesweit aktiv. Sie durchbrach die von Staat und bürgerlichen Medien aufgezwungene relative Isolierung. Im Herbst folgten konzernweite selbständige Streiks gegen Arbeitsplatzvernichtung mit dem Höhepunkt des siebentägigen Opel-Streiks im Oktober 2004 mit Werksbesetzungen und Torblockaden. In dieser Situation koordinierten Lagezentren“ das Vorgehen gegen die Volksund Streikbewegung. Die Arbeitsgruppe Kripo definierteden Gefährder“: eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politische Straftaten von erheblicher Bedeutung

begehen wird. Innenminister Schily (SPD) richtete mit Polizei, Inlandsund Auslandsgeheimdienst ein sogenanntes Terror-Abwehrzentrum“ ein. Der Gefährder“ hat weder eine

Straftat begangen, noch gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass er eine begehen wird. Die Einstufung erfolgt ohne Beteiligung eines Gerichts. Sie ist legalisierte Polizeiwillkür.

Deshalb wurde der Begriff der „drohenden Gefahr“ eingeführt.

Bisher waren polizeiliche Maßnahmen an eine belegte konkrete Gefahr“ gebunden.

Fußballfans protestieren

Der Dachverband der Fortuna Düsseldorf Fans SCD schreibt in seinem Demonstrationsaufruf zum 7. 7. 18: „Die Verschärfung des Gesetzes betrifft potenziell alle Menschen in NRW. Unsere Erfahrung zeigt allerdings deutlich, dass gerade Fußballfans unter solchen Verschärfungen leiden müssen. In den Medien oft als Krawallmacher und Randalierer bezeichnet, dient man gerne als Spielball der Politik.“