Magdeburg

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Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht heben Verbot von „pro-palästinensischer Demonstration" am 10. November auf

MLPD fordert bundesweit volle Versammlungs- und Meinungsfreiheit auf antifaschistischer Grundlage

Von Presseerklärung der MLPD

Gestern entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg (AZ: 1B186/23 MD, Link zum Beschluss), bestätigt durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (AZ: 3 M 94/23), dass das Verbot einer Demonstration am 10.11.23

„Stoppt den Krieg in Nahost!" „offensichtlich rechtswidrig" ist. Den Antrag hatte Daniel Wiegenstein unterstützt von der Anwaltskanzlei Meister und Partner gestellt.

Die Polizei hatte unterstellt, dass die „Versammlung für pro-palästinensische Kundgaben instrumentalisiert werde und es dadurch u.a. zur Begehung von Straftaten kommen" würde. Der Beschluss des Gerichts ist eine Ohrfeige für diese Polizeiwillkür. Er führt aus, dass „Schlagwörter" wie „pro palästinensisch ... für sich genommen nichts dafür hergeben, dass auf einer Versammlung gegen die öffentliche Sicherheit verstoßen werde". „So ist sachliche Kritik auch am Handeln von Vertretern des Staates Israel von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt, solange sich die Kritik in dem nach der Rechtsordnung eröffneten Rahmen erhält. Allein der Umstand, dass aus der Versammlungsanmeldung eine kritische Einstellung gegenüber der Kriegsführung der 'Netanjahu-Regierung' geäußert wird, führt somit nicht zu der Annahme, es würden strafrechtlich relevante Äußerungen erfolgen."

Das Gericht würdigte auch die klare antifaschistische Ausrichtung der Versammlung: „Bereits mit seiner Versammlungsanmeldung hat der Antragsteller erklärt: 'Die Teilnahme von Faschisten ist ausgeschlossen. Fahnen der Hamas, des islamischen Dschihad oder der Hisbollah sind nicht zugelassen."

Peter Weispfenning, Pressesprecher MLPD, erklärt dazu: „Das ist ein bundesweit bedeutender Sieg für die Verteidigung der demokratischen Rechte und Freiheiten auf antifaschistischer Grundlage. Und es ist ein Erfolg gegen die Kriminalisierung der Solidarität mit dem palästinensischen Befreiungskampf. Nicht zuletzt ist es auch ein Erfolg gegen den Antikommunismus. Es ist ja auffallend, dass sich Demonstrationsverbote an verschiedenen Orten besonders gegen Aktionen richten, in denen auch Mitglieder der MLPD aktiv sind oder die MLPD eine tragende Rolle spielt, wie auch in Berlin oder Halle. In Magdeburg und Dortmund wurden aktuell sogar Flugblätter der MLPD aus antikommunistischen Motiven beschlagnahmt oder verboten. So etwas hat es seit der Gründung der MLPD 1982 nicht gegeben. Dabei ist die MLPD die einzige Partei in der Palästinensersolidarität in Deutschland, die sich klar gegen die imperialistische Aggression Israels richtet UND einen klaren antifaschistischen Standpunkt gegen die Hamas einnimmt."

Weispfenning erläutert: „Es mutet geradezu absurd an, wenn im Vorfeld der Demonstration in Magdeburg von der Polizei argumentiert wurde, in Essen hätte es ja letzte Woche eine Demo unter Führung von reaktionären Islamisten gegeben. Dies stieß auf klaren Protest der Essener Montagdemo und der MLPD. Dagegen war es die Polizei, die nicht einschritt, als dort ein faschistisches Kalifat gefordert wurde. Jetzt ist auch klarer, warum. Weil die Herrschenden so etwas als Vorwand brauchen, auch um fortschrittliche Aktionen zu diskreditieren und zu kriminalisieren. Gut, dass das in Magdeburg gescheitert ist!"

Peter Weispfenning: „Die Bundesregierung versucht, jede Kritik an ihrer Unterstützung der imperialistischen Aggression Israels zu unterdrücken. Wir protestieren gegen diese verschärfte Rechtsentwicklung. Sie muss gestoppt und stattdessen müssen konsequent die faschistischen Organisationen verboten und aufgelöst werden. Und zwar von der NPD-Nachfolgeorganisation 'Heimat' bis zu faschistischen Organisationen, die sich religiös tarnen, wie Hamas, Islamischer Dschihad oder Hisbollah".