Mitteilung der Anwaltskanzlei Meister & Partner
Nächste Runde im Prozess von Stefan Engel gegen die Commerzbank am 21.4.2022
Beim Landgericht Essen (Az. 6 O 198/21) geht der Prozess von Stefan Engel, langjähriger Parteivorsitzender der MLPD und heutiger Leiter ihres theoretischen Organs, und seiner Frau Esther Engel gegen die Kündigung ihres Privatkontos durch die Commerzbank in die nächste Runde.
Der Termin der nächsten Gerichtsverhandlung wurde im Februar kurzfristig verschoben und zwar auf den 21. April 2022 um 14 Uhr vor dem Landgericht Essen, Zweigertstraße 52, Saal N 301. Ab 13.00 Uhr findet vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung statt.
Im letzten Verhandlungstermin am 26. August vorigen Jahres hatte sich der Anwalt der Commerzbank angesichts der sich für ihn abzeichnenden Niederlage in die Säumnis geflüchtet und keinen Antrag gestellt. Das Versäumnisurteil des Gerichts gegen die Commerzbank war das 1:0 für die Kläger. Zwischenzeitlich hat die Commerzbank dagegen Einspruch eingelegt, über den jetzt verhandelt wird.
Die Commerzbank verweigert weiterhin jegliche Angaben zu den Gründen bzw. Motiven ihrer Kontokündigung. „Keine Bank wirft aber Kunden grundlos einfach nach Lust und Laune raus“, so Rechtsanwalt Frank Stierlin aus der Kanzlei Meister & Partner. „Da es zu keiner Zeit Kontopfändungen, Überziehungen oder sonstige Probleme mit der Kontoführung gab, ist offensichtlich, dass die Kündigung politisch motiviert ist. Ich sehe einen klaren Zusammenhang zur monatelangen verdeckten Fahndung gegen Stefan Engel im gesamten Schengen-Raum. Das Bundesamt für Verfassungsschutz musste inzwischen ja zugeben, dass diese Fahndung – ebenso wie die Fahndungen gegen die Parteivorsitzende Gabi Fechtner und die Internationalismus-Verantwortliche und ICOR-Hauptkoordinatorin Monika Gärtner-Engel – von ihm veranlasst wurde. Es spricht alles dafür, dass dieser auch Herrn Engels Konto ausspionieren ließ und bei der Commerzbank Auskunft über Kontostand, Kontobewegungen etc. eingeholt hat. Es ist in Deutschland aber aus gutem Grund verboten, Privatkonten wegen Geheimdienstanfragen oder gar auf Druck des Geheimdienstes zu kündigen. Wir haben die Commerzbank im Prozess damit konfrontiert und es spricht Bände, dass sie das bis heute nicht bestritten hat.“
Die Kläger bestehen darauf, das Konto weiterzuführen, und auf ihrer vollständigen Rehabilitierung. „Eine solche undemokratische und antikommunistische Willkür darf nicht Schule machen“, so Anwalt Stierlin.
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