Presseerklärung

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Bundestagskandidat Stefan Engel klagt BKA an

Seine Fahndungsausschreibung zur „Gefahrenabwehr" war willkürlich, rechtswidrig und antikommunistisch motiviert

Von Presseerklärung der MLPD
Bundestagskandidat Stefan Engel klagt BKA an
Stefan Engel

Nach seinem Erfolg gegen die Einstufung als „Gefährder" klagt Stefan Engel jetzt gegen seine Fahndungsausschreibung durch das BKA. Am 3. August hatte das Verwaltungsgericht Meiningen (AZ: 2 K 863/18 Me) festgestellt, dass die Gefährdereinstufung von Stefan Engel willkürlich und rechtswidrig war. Stefan Engel ist Leiter der Redaktion Revolutionärer Weg, einer der Spitzenkandidaten der MLPD zur Bundestagswahl in Thüringen und Direktkandidat in Coburg, sowie früherer langjähriger Parteivorsitzender der MLPD. Er wird als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens mit untadeliger Reputation seit Mai 2018 ausgehend von Horst Seehofers (CSU) Bundesinnenministerium und dem thüringischen Innenministerium unter Georg Maier (SPD) aus reinem Antikommunismus bespitzelt, diffamiert und kriminalisiert. Jetzt klagt Stefan Engel, Autor des Buches „Die Krise der bürgerlichen Ideologie und des Antikommunismus" das Bundeskriminalamt an. Es hatte ihn am 9. Dezember 2019 offenbar im Auftrag des Verfassungsschutzes zur Fahndung ausgeschrieben.

In der Klage der Rechtsanwaltskanzlei Meister und Partner heißt es: „Die... ‚Ausschreibung zur Gefahrenabwehr' stellt einen eklatant willkürlichen, rechtswidrigen und unverhältnismäßigen Eingriff in grundgesetzlich geschützte Rechtspositionen des Klägers dar und greift insbesondere in die Grundrechte des Klägers auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz), Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz), Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz) und Freizügigkeit (Art. 11 Grundgesetz) ein." Dabei „fehlt es an jeglichen tatsächlichen Anhaltspunkten dafür, dass vom Kläger überhaupt eine wie auch immer geartete ‚Gefahr' ausgehen könnte, die über die Äußerung bzw. Verbreitung seiner kommunistischen Weltanschauung im Rahmen der Wahrnehmung seiner Grundrechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit hinausgeht." Die Klageschrift, die beim Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängig ist, ist beigefügt (AZ: 6 K 1166/21 WI). Infolge dieser Ausschreibung wurden ihm auch Konten u.a. durch die Commerzbank gekündigt, wogegen er beim Landgericht Essen erfolgreich prozessiert hat (LG Essen, AZ: 6 O 198/12).

Monika Gärtner-Engel, Internationalismusverantwortliche der MLPD, erläutert: „Die Klage zielt auch darauf ab, Licht ins Dunkel zu bringen, wer hier eigentlich aus welchen Gründen konkret die Strippen zieht. Bisher verweigert das BKA genau wie der Inlandsgeheimdienst konkrete Auskünfte darüber. Wir messen der Klage grundsätzliche Bedeutung bei: Wo kommen wir in Deutschland hin, wenn wieder Menschen nur wegen ihrer kommunistischen Gesinnung zur verdeckten Fahndung ausgeschrieben und wie rechtlose Personen behandelt werden? Hier wird deutlich, worauf die neuen Polizeigesetze und die Rechtsentwicklung der Regierung hinausläuft. Wer weiß denn schon, welche Maßnahmen konkret gegen Stefan Engel laufen und ihn und die MLPD auch in der Bundestagskandidatur einschränken? So ist auffallend, dass wir sicherlich den aufsehenerregendsten Straßenwahlkampf machen, aber überregional über unseren Wahlkampf fast kein Wort berichtet wird. Die Klage ist daher auch Bestandteil der Bewegung ‚Gib Antikommunismus keine Chance'."