Stefan Engel und Monika Gärtner-Engel kontra Commerzbank

Stefan Engel und Monika Gärtner-Engel kontra Commerzbank

Brisante Prozesse gegen Kontenkündigungen

Am 26. August finden laut MLPD „politisch brisante Verhandlungen" beim Landgericht Essen statt. Um 9 Uhr geht es um die Klage von Stefan Engel, (AZ 6 O 198/21) und um 10.30 Uhr um den Eilantrag von Monika Gärtner-Engel (AZ 6 O 215/21).

Von Presseerklärung der MLPD
Brisante Prozesse gegen Kontenkündigungen
Monika Gärtner-Engel und Stefan Engel

Stefan Engel, langjähriger Parteivorsitzender der MLPD und Redaktionsleiter ihres theoretischen Organs, hat gegen die erneute Kündigung seines Privatkontos durch die Commerzbank Klage erhoben. Er hatte am 3. August vor dem Verwaltungsgericht Meiningen einen Prozesserfolg gegen seine willkürliche Einstufung als „Gefährder" erreicht. „Wir streiten jetzt weiter gegen seine Behandlung als Gefährder. Genau darum geht es im Kern bei der Kündigung seiner Konten durch die halbstaatliche Commerzbank. Für sie gibt es keinen anderen erklärbaren Grund", so Peter Weispfenning, Pressesprecher der MLPD.

Rechtsanwalt Frank Stierlin aus der Kanzlei Meister und Partner, weist darauf hin: „Die Commerzbank hatte das Konto von Stefan Engel 2009 schon einmal gekündigt. Sie musste die Kündigung im anschließenden Prozess aber wieder zurückziehen. Die Commerzbank beruft sich auch diesmal auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach sie berechtigt sei, ein Konto jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Sie wähnt sich jetzt wohl auf der sicheren Seite, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom Januar 2013 entschieden hat, dass private Banken nicht an die Grundrechte gebunden seien. Die antikommunistische Stoßrichtung dieser Rechtsprechung ist offensichtlich: Derselbe BGH hat vor kurzem Facebook verpflichtet, zwei volksverhetzende Kommentare wieder freizuschalten, da ihre Löschung das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz verletzt habe. Für Marxisten-Leninisten dagegen sollen die Grundrechte nicht gelten, sie sollen beliebig diskriminiert und ihre Teilnahme am Geschäftsverkehr soll untergraben werden dürfen? Das verstößt gegen Artikel 21 Absatz 1 der EU-Grundrechtscharta. Und wir fordern von der Commerzbank darzulegen, warum Stefan Engel die Konten gekündigt wurden. Ich würde wetten, dass die Spur ins Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. Seehofers Innenministerium führt."

Abschließend weist er darauf hin: „Zwischenzeitlich wurde auch das Privatkonto von Monika Gärtner-Engel, langjährige Stadtverordnete von AUF Gelsenkirchen und Internationalismus-Verantwortliche der MLPD, das Geschäftskonto der Mediengruppe Neuer Weg und die Privatkonten ihres Geschäftsführers und seiner Ehefrau gekündigt. Am 26. August wird auch der Eilantrag von Frau Gärtner-Engel verhandelt. Hier hat die Commerzbank bei der Kündigung auch formale Fehler gemacht. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass die Commerzbank inzwischen berüchtigt ist für den willkürlichen Rauswurf teils langjähriger Kunden, überwiegend von solchen mit Migrationshintergrund. Insofern ist unsere Klage Teil des Kampfes gegen den Antikommunismus und gegen Bankenwillkür überhaupt."

Bereits ab 8 Uhr wird vor dem Landgericht eine Kundgebung stattfinden.