Pressemitteilung des Anwaltsbüro Meister & Partner

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Asylantrag von Alassa Mfouapon als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt: Eilantrag gegen politisch motivierte Asyl-Ablehnung eingereicht!

Am 6. August 2021 wurde uns als Anwälten von Alassa Mfouapon im Asylverfahren ein Bescheid des unmittelbar Bundesinnenminister Seehofer unterstehenden Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zugestellt. Mit diesem wird sein Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.

Von Anwaltsbüro Meister & Partner

Diese schärfste Form der Ablehnung eines Asylantrags bedeutet, dass Alassa Mfouapon unmittelbar von Abschiebung nach Kamerun bedroht ist. Dagegen
haben wir heute Eilantrag beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gestellt mit dem Antrag,dass ausdrücklich die aufschiebende Wirkung der heute gleichfalls von uns erhobenen Klage angeordnet wird.
Für die politische Motivation der Ablehnung gegen den vielleicht profiliertesten Repräsentanten der selbstorganisierten Flüchtlingsbewegung in der BRD spricht, dass das  Bundesamt von ihm selbst formulierten Kriterien für ein faires Verfahren eklatant missachtet.
Darin ist z. B. festgelegt, dass dem Asylbewerber Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist, wenn vermeintliche „Widersprüche“ im Asylverfahren zur Begründung für eine Ablehnung des Asylantrags verwendet werden sollen. Im Gegensatz dazu verwendet das Bundesamt eine offensichtlich fehlerhafte Datumsangabe aus einer polizeilichen Vernehmung der Ehefrau von Alassa Mfouapon, obwohl sich die korrekten Datumsangaben mit entsprechenden Belegen in der Akte des Bundesamts befinden.
Durch den gesamten Bescheid zieht sich die zynische und rassistische Haltung gegenüber Flüchtlingen, mit der das Bundesinnenministerium beispielsweise bis zuletzt an Abschiebungen nach Afghanistan festhalten wollte. So ist ständig die Rede von der „angeblichen Ehefrau“, dem „angeblichen Sohn“, der „angeblich auf der Flucht im Mittelmeer ertrunken sei“. Das diktatorisch regierte, von zunehmenden bewaffneten Konflikten geprägte Kamerun wird in äußerst fragwürdiger Behördensprache als Land „mittlerer menschlicher Entwicklung“ bezeichnet. Auf der anderen Seite werden die von Alassa Mfouapon vorgebrachten Asylgründe pauschal als „unglaubhaft“ abgetan, obwohl zahlreiche Quellen seine Schilderung der islamistisch verbrämten, mit staatlichen Organen verquickten feudalen Verfolgung belegen. „Das ist offensichtlich eine Retourkutsche des Innenministeriums und des Bundesamts gegen einen der bekanntesten Flüchtlingsaktivisten. Alassa Mfouapon hat sich bereits gegen eine Hetzkampagne der Bild-Zeitung durchgesetzt und einen Prozess gegen einen brutalen Polizeieinsatz in der LEA in Ellwangen in wesentlichen Teilen gewonnen. Er war in Kamerun politisch verfolgt, saß in Libyen in einem KZ-ähnlichen Lager. Wir streiten für sein Recht auf Asyl. Das ist ein Beitrag zum Kampf gegen die menschenverachtende Flüchtlingspolitik der EU und der gesamten BRD“, so Rechtsanwalt Peter Klusmann.
Für weitere Ausführungen bzw. Auskünfte stehen wir unter den oben genannten Kontaktdaten jederzeit zur Verfügung.

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