MLPD
Erfolg im Kampf um die Parteienrechte der MLPD - Bundeswahlausschuss schrammt knapp an politischem Skandal vorbei!
Auf Antrag der MLPD hin fand heute eine außerordentliche Sitzung des Bundeswahlausschusses statt. Bundeswahlleiter Dr. Thiel sprach zu Beginn von einem „historischen Ereignis", und das nicht nur, weil es die erste Wahlausschusssitzung per Videokonferenz war.
Der einzige Tagesordnungspunkt war die Beschwerde der MLPD gegen die Drohung des Bundeswahlleiters Dr. Thiel, die MLPD sei rechtlich nicht handlungsfähig, könne also auch nicht an Wahlen teilnehmen. Damit würde sie aber auch faktisch ihren Parteienstatus verlieren.
Im Ergebnis entschied der Bundeswahlausschuss nach ausführlicher Anhörung der MLPD: Die antikommunistischen Drohungen und Einwände gegen die Wahl-Teilnahme der MLPD bei der Bundestagswahl 2021 sind vom Tisch.
Gabi Fechtner, die Parteivorsitzende MLPD, erklärt dazu: „Man stelle sich nur den politischen Skandal vor, wenn die MLPD vom Bundeswahlausschuss, der von Vertretern der bürgerlichen Parteien dominiert wird, als revolutionäre Arbeiterpartei im jetzigen Krisenchaos nicht zur Bundestagswahl zugelassen worden wäre. Offenbar hatten das Einige ernsthaft vor! Die Berliner Parteien wollten schon mal vorab dafür sorgen, dass ihnen in dieser Situation die revolutionäre und sozialistische Alternative vom Hals gehalten wird. Man könnte darüber lachen, dass ausgerechnet Vertreter der Regierung der Führung der MLPD Handlungsunfähigkeit vorwerfen! Diese stellt gerade wohl v.a. die Regierung selbst unter Beweis. Der Hintergrund ist aber ernst. Denn die rechtlichen Differenzen bestehen seit Jahrzehnten. Wenn gerade jetzt erwogen wurde, der MLPD Parteienrechte zu entziehen, ist das ein ernsthafter Hinweis auf die Rechtsentwicklung von Regierung und bürgerlichen Parteien und ihrer Bereitschaft, demokratische Rechte und Freiheiten abzubauen. Was diese sich inzwischen mit antikommunistischen Begründungen heraus nehmen, muss jeden aufrechten Demokraten aufschrecken. Es ist gut, dass diese Angriffe jetzt vom Tisch sind. Wir fordern aber auch die Rücknahme der anderen undemokratischen Wahlbehinderungen, wie die Sammlung Zehntausender Unterschriften zur Wahlzulassung, trotz Corona-Bedingungen."
Formal hatte der Bundeswahlleiter v.a. bemängelt, dass die MLPD ihre Parteitage satzungsgemäß alle vier Jahre durchführt, statt alle zwei Jahre, wie er es nach seiner Auslegung des Parteiengesetzes verlangt.
Peter Weispfenning, der die MLPD vor dem Wahlausschuss vertrat, erläutert: „Im Wahlausschuss taten sich als rechte Scharfmacher besonders der Vertreter der Grünen, Herr Geil, und ein Vertreter der CDU hervor. Sie attackierten die MLPD, diese würde gegen das Demokratieprinzip verstoßen. Wir machten in der Verhandlung deutlich, dass die MLPD die demokratischste Partei in Deutschland ist. Hier werden keine Show-Parteitage abgehalten, sondern wenn man einen Parteitag macht, dann wird der gründlich vorbereitet. Allein bis zu einem Jahr bekommt die Basis Zeit, den Rechenschaftsberichtsentwurf des Zentralkomitees auf Annahme zu prüfen, zu Diskutieren und Anträge dazu zu stellen. Es wird gründlich und demokratisch über die Kandidatenaufstellung diskutiert, die bei der MLPD nur von der Basis aus erfolgt. Ich möchte eine Partei sehen, die ihren Parteitag demokratischer vorbereitet, durchführt und dann wieder Rechenschaft darüber ablegt. Bei den Grünen dagegen ist es schon ausgemachte Sache, dass Baerbock und Habeck unter sich ausmachen, wer Kanzlerkandidat/in wird. Der anschließende Parteitag darf das dann noch abknicken.
Wie demokratisch, politische Gegner aus antikommunistischen Gründen so ausschalten zu wollen. Das lässt nichts Gutes erwarten, sollten diese gemeinsam die nächste Regierung stellen."
„Außerdem", so Rechtsanwalt Klusmann, „wiesen wir darauf hin, dass es gegen die Satzungsautonomie politischer Parteien verstößt, ihnen den Turnus ihrer Parteitage vorschreiben zu wollen."
Einige Argumente wurden auch von einem Teil der Ausschussmitglieder aufgegriffen. Schließlich ging der Bundeswahlausschuss den Umweg, über die Anwendung von Corona-Sonderregelungen für Vorstandswahlen die Zweifel an der Wahlteilnahme der MLPD zu beerdigen. Denn unter Corona-Bedingungen wären solche Delegiertentage momentan nicht möglich und Vorstände blieben dann eben längere Zeit im Amt. Die grundsätzlichen Angriffe auf die Parteienrechte der MLPD behält man allerdings für kommende Zeiten in der Hinterhand. „Diese müssen vollständig vom Tisch! Die jetzigen Entscheidungen sind auf jeden Fall ein gutes Argument für die Unterschriften zur Wahlzulassung für die Internationalistische Liste/MLPD. Die großen bürgerlichen Parteien dürfen und werden in so einer Situation nicht unter sich bleiben", so Gabi Fechtner.