Bundestagswahl 2021

Bundestagswahl 2021

Dreister Angriff des Bundeswahlleiters auf Parteienrechte der MLPD - MLPD ruft Bundeswahlausschuss an

Die MLPD hat eine umgehende Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die dreisten Angriffe des Bundeswahlleiters auf ihre Teilnahme an den Bundestagswahlen im September und ihre Parteienrechte beantragt.

Dreister Angriff des Bundeswahlleiters auf Parteienrechte der MLPD - MLPD ruft Bundeswahlausschuss an

Ende letzten Jahres hatte der umstrittene Bundeswahlleiter, Dr. Georg Thiel, behauptet, das Zentralkomitee der MLPD sei rechtlich „nicht handlungsfähig", weshalb aus seiner Sicht keine Zulassung zur Bundestagswahl erfolgen könne.

Dazu erklärt Monika Gärtner-Engel vom Zentralkomitee der MLPD:
„Erstens würde damit die gesamte rechtliche Handlungsfähigkeit der Partei eklatant infrage gestellt. Zweitens droht Dr. Thiel mit Nicht-Zulassung zur
Bundestagswahl. Das passiert sicher nicht zufällig in der tiefen Weltwirtschafts- und Finanzkrise in Wechselwirkung zur Corona-Krise, wo alle bürgerlichen Parteien mehr oder weniger vor der Wahl zittern. Drittens wären die Auswirkungen sehr weitreichend, weil die Teilnahme an Wahlen eine Voraussetzung für die Rechte als politische Partei mit all den Schutzgarantien und Rechten des Grundgesetzes ist."

Auf das Ultimatum der MLPD zur Rücknahme der Angriffe hatte der Bundeswahlleiter mit einem am 11. Januar eingegangenen Schreiben erklärt, er hätte doch nur rein „vorsorgliche Hinweise" gemacht. Tatsächlich, so Rechtsanwalt Peter Klusmann, hat er „ganz klare Verfügungen und Handlungsanweisungen gemacht, die auch vor dem Bundeswahlausschuss angreifbar sind." Konkret bemängelte der Bundeswahlleiter unter anderem, dass in der MLPD Parteitage in der Regel alle vier Jahre durchgeführt werden. In den bürgerlichen Parteien ist es demgegenüber üblich, alle zwei Jahre Parteitage meist als reine Schauveranstaltungen durchzuführen. Diese Fragen unterliegen aber der Satzungsautonomie der Parteien und nicht der Willkür des Bundeswahlleiters.

Seit der Gründung der MLPD wurde sie immer beanstandungsfrei zu den Wahlen zugelassen. Sie hat an ihrer Satzung und demokratischen Praxis nichts verändert! Monika Gärtner-Engel ruft daher dazu auf:

„Hier ist politische Solidarität gefragt, denn hier könnte auch ein antikommunistischer Präzedenzfall angestrebt werden, der die Satzungsautonomie und die Parteienrechte auch anderer fortschrittlicher Parteien gefährden würde."