Presseerklärung

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Vollständiger Sieg vor Gericht "für Lenin" und die MLPD

Ein „Vollständiger Sieg vor Gericht 'für Lenin' und die MLPD - gegen SPD, B90/Grüne, CDU und den faktisch-politischen Amtsmissbrauch von OB Baranowski in Gelsenkirchen!“. So überschreibt die MLPD eine eben veröffentlichte Mitteilung. Darin heißt es: Wenige Wochen vor seinem 150. Geburtstag hat Wladimir Iljitsch Lenin noch einmal einen großartigen Sieg davongetragen. Am 14. März wird seine Statue in Gelsenkirchen – wie von der MLPD geplant - aufgestellt werden.

Vollständiger Sieg vor Gericht "für Lenin" und die MLPD
Lenin kommt nach Gelsenkirchen (foto: gemeinfrei)

Heute Morgen gab das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen der Klage der MLPD gegen den vom örtlichen Bauamt - auf Druck der Stadtspitze - verordneten Baustopp vollständig Recht (AZ 16 L 250/20). Die Kosten des Verfahrens muss nun die nicht gerade üppige Stadtkasse tragen. „Das hat eine antikommunistische Clique von der CDU, über die SPD und B90/Grüne mit dem Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) an der Spitze zu verantworten", so Gabi Fechtner, die Vorsitzende der MLPD. „Man muss politisch schon von Amtsmissbrauch sprechen, wenn der Oberbürgermeister sich derart in eine schon getroffene Entscheidung des Bauamtes einmischt."

Denn das Gericht folgte nun vollständig der ursprünglichen Einschätzung des Bauamtes, wie der MLPD, dass der Aufstellung dieser Statue weder baurechtliche noch denkmalrechtliche Gründe entgegenstehen – und sie nicht genehmigungspflichtig ist. Rechtsanwalt Frank Stierlin von der Kanzlei Meister & Partner dazu: „In dem Beschluss wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die Lenin-Statue den Denkmalwert der Fassade in keiner Weise beeinträchtigt, somit keiner Erlaubnis bedarf und der angeordnete Baustopp daher ‚offensichtlich rechtswidrig' ist. Die von der Stadt angeführten antikommunistischen Gesichtspunkte seien ‚nicht von denkmalrechtlicher Relevanz'." Ausdrücklich wird die sachfremde Argumentation zurückgewiesen: „Danach vermag die die Ordnungsverfügung ... sowie die Antragserwiderung im vorliegenden Verfahren maßgeblich tragende Argumentation, die auf die Person Lenins, dessen historische Rolle und das mit der Aufstellung der Statue seiner Person voraussichtlich verbundene öffentliche Aufsehen und zu befürchtende Kontroversen zielt, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 Abs.1b) DSchG NRW nicht zu begründen."

Es war allein der schon als hysterisch zu bezeichnende Antikommunismus, der dem Erlass die Feder diktierte", so Gabi Fechtner weiter. „Dabei geht es weniger um eine Statue, als vielmehr um die Sorge, dass Lenin und das kommunistische Freiheitsideal einer Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung, in der die Menschen friedlich und in Einklang mit der Natur leben können, wieder neues Ansehen gewinnt."

Um diese Perspektive zu bekämpfen, wurde eine wahre »Massenmörder«-Kampagne von den vereinigten Antikommunisten aufgelegt. Historische Belege gab es dafür zu keinem Zeitpunkt. Im Gegenteil, Lenin hat nach der Oktoberrevolution umgehend den Krieg für Russland beendet und das Land an die hungernden Bauern verteilt. Im Gegensatz zur gestürzten Kerenski-Regierung, die das Völkermorden fortgesetzt hatte.

Wir freuen uns, dass diese antikommunistisch motivierte Rechtsbeugung so krachend gescheitert ist.", so Gabi Fechtner. „Auch die Kosten für das Verfahren hätte sich die Stadt sparen können. Man kann nur hoffen, ihre antikommunistische Verblendung geht nicht so weit, einen noch teureren Verlust in der nächsten Instanz zu riskieren. Wir werden natürlich die Bevölkerung weiter informieren - über Lenin, den Sozialismus, aber auch die Demokratie- und Rechtsauffassung von CDU, SPD und B90/Grüne. Ich lade jetzt erst recht alle interessierten Menschen zur feierlichen Enthüllung am 14. März um 16:30 Uhr ein - auch den Oberbürgermeister, damit er die neue Attraktion der Stadt begrüßen kann. Vielleicht ist er ja zu einer Selbstkritik fähig."

Treffend kennzeichnet das Gericht, dass die Zeiten sich eben ändern – und mit ihr die Denkmäler: „Dies gilt nicht zuletzt mit Blick darauf, dass ein Denkmal nicht nur hinsichtlich seiner Substanz "durch die Zeit geht", sondern auch hinsichtlich seiner typischerweise immer wieder Veränderungen unterliegenden Umgebung."