Buchtipp
Lenin und der Kampf um die Befreiung der Frau
Das im Mai 2000 veröffentlichte Buch von Stefan Engel und Monika Gärnter-Engel „Neue Perspektiven für die Befreiung der Frau“ enthält ein Kapitel III.2. „Die sozialistische Gesellschaft und der Kampf um die Befreiung der Frau“.
Dort werden die allgemeinen Prinzipien und die Erfahrungen beim Aufbau des Sozialismus nach der Oktoberrevolution unter der Führung von Lenin ausgewertet:
Dort heißt es unter der Überschrift: Die sozialistische Gesetzgebung und Massenmobilisierung zur Befreiung der Frau nach der Oktoberrevolution 1917 uner anderem:
„Die Oktoberrevolution in Russland setzte das international leuchtende Signal für den einzig gangbaren Weg der Befreiung der Frau im Sozialismus.
Russland war zur Zeit der Oktoberrevolution 1917 ein extrem armes, vom I. Weltkrieg ausgeblutetes und in Bezug auf die Stellung der Frauen besonders rückständiges Land. Bereits im Dezember 1917 – als noch nicht einmal das ganze Land befreit war – wurden weit gehende Gesetze erlassen, die den Boden zur Befreiung der Frau ebnen sollten. 1919 fasste Lenin den in diesen Gesetzen enthaltenen prinzipiellen Unterschied von Kapitalismus und Sozialismus zusammen:
»Die Lage der Frau zeigt besonders sinnfällig den Unterschied zwischen bürgerlicher und sozialistischer Demokratie ... Die bürgerliche Demokratie ist eine Demokratie wohlklingender
Phrasen, feierlicher Worte, schwülstiger Versprechungen und lautstarker Losungen von Freiheit und Gleichheit, mit denen jedoch in Wirklichkeit die Unfreiheit und Ungleichheit der Frau, die Unfreiheit und Ungleichheit der Werktätigen und Ausgebeuteten bemäntelt wird ... Das Joch des Kapitals, das Joch des ›heiligen Privateigentums‹, der aus der Engstirnigkeit des Spießbürgers, der Selbstsucht des kleinen Eigentümers entspringende Despotismus – das hat auch die demokratischsten Republiken der Bourgeoisie gehindert, diese schmutzigen und niederträchtigen Gesetze anzurühren. Die Sowjetrepublik, die Republik der Arbeiter und Bauern, hat diese Gesetze mit einem Schlage hinweggefegt, sie hat von der bürgerlichen Lüge und der bürgerlichen Heuchelei keinen Stein auf dem anderen gelassen.« (»Die Sowjetmacht und die Lage der Frau«, Lenin, Werke, Bd. 30, S. 104–106)
Neue Perspektiven für die Befreiung der Frau - Eine Streitschrift
337 Seiten
16,50 Euro
Die bis dahin allein gültige und obligatorische kirchliche Eheschließung wurde Privatangelegenheit und durch eine einfache staatliche Registrierung ersetzt. Die strikte Trennung von Kirche und Staat wurde so unterstrichen. Das Scheidungsrecht war kurz und einfach. Im ersten Absatz hieß es: »Die Ehe wird geschieden, wenn beide Eheleute oder auch nur einer von ihnen es wünschen.« (»Dekrete der Sowjetmacht«,Bd. 1, Staatlicher Verlag für Politische Literatur, Moskau 1957, S. 237) Es gab keine Kosten und äußeren Zwänge – außer einer geringen Gebühr für die Registrierung. Uneheliche Kinder wurden mit den ehelich geborenen rechtlich völlig gleichgestellt. ...
Im Oktober 1918 ergänzte ein Familiengesetz das grundsätzlich gemeinsame Sorgerecht der Eltern, in dem besonders auf Einvernehmlichkeit der Eltern Wert gelegt wurde. Die Rechte der Kinder wurden gestärkt – so wurde zum Beispiel verboten, Kinder in der Erziehung körperlich zu züchtigen. ...
Für die Fabrikarbeit von Frauen wurden unverzüglich besondere Schutz- und Vorrechte eingeführt. Im Dekret über den 8-Stunden-Tag (November 1917) wurde für Frauen die Nachtarbeit, die Arbeit unter Tage und die Überstundenarbeit untersagt. Mütter erhielten bezahlten Urlaub von je acht Wochen vor und nach der Geburt. Stillende Mütter erhielten bis zum neunten Monat nach der Geburt zusätzliche materielle Unterstützung (zum Beispiel erhöhte Milchrationen, Belieferung mit Stoff usw.). Ihre Arbeitszeit wurde – bei vollem Lohnausgleich – auf sechs Stunden täglich begrenzt. Außerdem standen ihnen alle drei Stunden dreißigminütige bezahlte Still- und Betreuungszeiten zu.
Auch im Sexualstrafrecht gab es revolutionäre Neuerungen. Abtreibung und Homosexualität waren straffrei. Zuhälterei und Kuppelei wurden streng verfolgt, nicht aber die einzelnen Prostituierten. Ihnen wurden Angebote zur Arbeitsaufnahme und zur Unterbringung in Heimen gemacht.
Bei aller Fortschrittlichkeit verwirklicht auch die Gesamtheit dieser Gesetze und Maßnahmen noch nicht die Befreiung der Frau. Sie bedeuteten die Durchsetzung bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten für Frauen, wozu kein kapitalistisches Land bis dahin auch nur annähernd in der Lage gewesen war. Dazu führte Lenin aus:
»Das ist nur der erste Schritt zur Befreiung der Frau ... Der zweite und wichtigste Schritt ist die Abschaffung des Privateigentums am Grund und Boden, an den Fabriken und Werken. Dadurch und nur dadurch wird die Bahn frei gemacht für die vollständige und tatsächliche Befreiung der Frau, für ihre Befreiung von der ›häuslichen Sklaverei‹ durch den Übergang vom vereinzelten Kleinhaushalt zum vergesellschafteten Großhaushalt.
Dieser Übergang ist schwierig, denn es handelt sich hier um die Umgestaltung einer zutiefst eingewurzelten, gewohnten, erstarrten, verknöcherten ›Ordnung‹ (in Wahrheit eines unge-
heuerlichen und barbarischen Zustands und nicht einer ›Ordnung‹). Aber dieser Übergang hat begonnen, das Werk ist in Angriff genommen, den neuen Weg haben wir beschritten.« (»Der
internationale Frauentag«, 1921, Lenin, Werke, Bd. 32, S. 160 – Hervorhebung Red. RW)
(Stefan Engel und Monika Gärtner-Engel „Neue Perspektiven für die Befreiung der Frau“ S.206 - S.210)
Ausführlich wird in diesem Buch im folgenden der Kampf um die Denkweise der Massen zur Verwirklichung der Befreiung der Frau im Sozialismus behandelt – um die Lehren und Schlussfolgerungen für den heute zu führenden Kampf zu ziehen.