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Oberlandesgericht will Urteil erzwingen - Gesundheit von Müslüm Elma massiv gefährdet

Die fortschrittlichen Anwältinnen und Anwälte, die die zehn Angeklagten im Münchner antikommunistischen Gesinnungsprozess verteidigen, leisten in ihrem Blog wertvolle Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Oberlandesgericht will Urteil erzwingen - Gesundheit von Müslüm Elma massiv gefährdet
Mülüm Elma (grafik: ATIK)

Gestern berichteten sie, dass der Vorsitzende des 7. Strafsenats des OLG München mitgeteilt hat, dass der Senat das Strafverfahren gegen alle Angeklagten abtrennen und unterbrechen wolle - außer das gegen Müslüm Elma! Er befindet sich als Einziger noch in Untersuchungshaft und dies seit fünf Jahren! Die anderen Angeklagten sind auf freiem Fuß. Der Senat will das Verfahren gegen Müslüm Elma, den sie der Rädelsführerschaft bezichtigen, schon am kommenden Montag fortsetzen. Der Vorsitzende Richter Dr. Dauster begründet dieses geplante Vorgehen damit, dass für Müslüm Elma „der staatliche Strafanspruch“ „besondere Priorität“ habe.

Das bedeutet, der Senat will Müslüm Elma um jeden Preis in Untersuchungshaft behalten und so schnell wie möglich aburteilen! Die „besondere Priorität des staatlichen Strafanspruchs“ soll dabei rücksichtslos durchgesetzt werden. Für Müslüm Elma bedeutet das Lebensgefahr! Er wurde aus einem türkischen Gefängnis nach 20 Jahren Haft und Folter nur deswegen entlassen, weil er schwerstkrank war. Sein Gesundheitszustand hat sich weiter verschlechtert. Wenn er sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert, kann die dadurch ausgelöste Krankheit einen schweren Verlauf nehmen. Er kann daran sterben. Wenn die Verhandlung jetzt fortgesetzt wird, steigt das Infektionsrisiko, das im Gefängnis schon sehr hoch ist, nochmals.

Das Gericht hätte die Möglichkeit, die Verhandlung bis Mitte Juni zu unterbrechen. Allerdings wäre eine weitere U-Haft für Müslüm Elma dann nicht mehr "verhältnismäßig". Der Senat müsste prüfen, den Haftbefehl außer Kraft zu setzen. Dafür könnte das Gericht die derzeitige Ausnahmesituation nutzen. Es plant aber das Gegenteil: ohne Öffentlichkeit, womöglich sogar ohne die langjährigen Strafverteidigerinnen und -verteidiger ein Urteil gegen Müslüm Elma durchzupeitschen.

Das kann und muss verhindert werden. Sofortige Freilassung des unbeugsamen Müslüm Elma! Niederschlagung des Verfahrens gegen ihn und seine Mitangeklagten! Weg mit den reaktionären Paragrafen 129a und 129b! Hoch die internationale Solidarität!

Ausführlicher Bericht im Blog der Verteidigung

Rote Fahne News-Artikel zum Abschluss der Solidaritätskampagne mit Müslüm Elma im vergangenen Jahr