Presseerklärung
Wichtiger Teilerfolg der MLPD gegen den Stiftungsrat der Gedenkstätte Buchenwald
Am 22. Oktober beschloss das Verwaltungsgericht Weimar (Aktenzeichen 8E 1380/ We), dass die Leitung der Stiftung der Gedenkstätten Buchenwald einen Kern ihrer Hetze gegen die MLPD nicht weiter verbreiten darf.
Im Internet ließ die Stiftungsleitung unter Führung der Antikommunisten Knigge und dem Vorsitzenden des Stiftungsrats Hoff (Leiter der Staatskanzlei unter Bodo Ramelow) verlautbaren, man hätte am 17. August 2019 weiträumig die Zufahrten zur Gedenkstätte des ehemaligen KZ Buchenwald sperren müssen. Denn die MLPD hätte „unmissverständlich klargemacht, dass sie keinesfalls gewillt ist, sich an die allgemeingültigen Regeln für Gedenkveranstaltungen in Buchenwald und die Besucherordnung zu halten". Diese absurde Verleumdung der MLPD ist ihr ab sofort untersagt.
„Das ist ein wichtiger Erfolg gegen die antikommunistische Schmutzkampagne der Stiftungsleitung", so Tassilo Timm, Landesvorsitzender der MLPD Thüringen. Das Gericht betont die besondere Eilbedürftigkeit der Entscheidung angesichts dessen, „dass die Wahl zum Thüringer Landtag bevorsteht und der Thüringer Landesverband der Antragstellerin sich hier zur Wahl stellt." (aus dem Beschluss des Gerichts). Scharf geht der Beschluss mit der Verleumdung ins Gericht: „Allerdings fehlt dieser (s.o.) Äußerung ein sachgerecht und vertretbar gewürdigter Tatsachenkern. Außerdem widerspricht die Äußerung dem Sachlichkeitsgebot (einer öffentlich-rechtlichen Stiftung) und steht nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der grundrechtlich geschützten Stellung der Antragstellerin als Partei."
Tassilo Timm erklärt dazu weiter: „Damit ist das Horrorszenario über den angeblich notwendigen massiven Polizeischutz der Gedenkstätte gegen die Kommunisten anlässlich der Gedenkfeiern zum 75. Jahrestag der Ermordung Ernst Thälmanns als Lügenmärchen geplatzt." Das Gericht stellte ausdrücklich fest, „im Zusammenhang mit der auf dem Gelände der Antragsgegnerin stattgefunden Kranzniederlegung sind dem Gericht Verstöße nicht bekannt geworden und werden von der Antragsgegnerin auch nicht vorgetragen." Das Gericht fasste diesen Beschluss ausdrücklich deshalb, weil die Hetze der Gedenkstättenleitung geeignet war „den sozialen Geltungsanspruch der Antragstellerin als Partei zu beschädigen".
„Die MLPD geht aus dieser Auseinandersetzung also unbeschädigt hervor – während der Stiftungsrat und die Landesregierung unter Bodo Ramelow wegen ihrer antikommunistischen Hetzkampagne schwer beschädigt sind. Das unterstreicht die Notwendigkeit des Rücktritts des Stiftungsrats und einer Neubesetzung durch konsequent antifaschistische Kräfte", so Tassilo Timm abschließend.
Einige andere wichtige Punkte wurden nach Informationen der Kanzlei Meister & Partner allerdings vom Gericht nicht bestätigt. In diesen Punkten wird die MLPD sich an das Oberverwaltungsgericht wenden.