Gera
Freispruch erster Klasse für Lisa Gärtner vor dem Landgericht Gera - Polizeidirektor Löther durfte „durchgeknallt“ genannt werden!
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Gera wurde Lisa Gärtner heute unter Vorsitz der Richterin Böttcher-Grewe vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen (AZ 4 Ns 150 Js 26027/18). Das erstinstanzliche Skandal-Urteil des Amtsgerichts Saalfeld, das sie zu 15 Tagessätzen verurteilt hatte, wurde in großem Einvernehmen von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung und Lisa Gärtner selbst aufgehoben.
Lisa Gärtner hatte nach den skandalösen Angriffen auf das 3. Rebellische Musikfestival 2018 durch Polizeidirektor Dirk Löther die Frage aufgeworfen, „ob das von ganz oben käme oder ob Herr Löther durchgenknallt ist." Das Gericht stellte klar, dass das eine durch Artikel 5 Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung ist. Diese hatte auch einen Tatsachenkern, nämlich das rechtswidrige und unverhältnismäßige Vorgehen 2018, wie Lisa Gärtner und ihr Verteidiger Rechtsanwalt Peter Weispfenning ausführlich vor Gericht darlegten. Man darf gegen faschistoide und antikommunistische Maßnahmen polemisieren, ja, man muss es, damit sie sich nicht ausbreiten.
Die Zeugen PD Löther und POR Steinbiss glänzten von vornherein durch Abwesenheit (Urlaub/Krankheit). Hatten sie eventuell auch die dumpfer Vorahnung, dass dieser Tag eine Niederlage für sie und die Rechtsentwicklung im Polizeiapparat werden würde?
Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Revision, so dass der Freispruch rechtskräftig ist.
Lisa Gärtner, die jugendpolitische Sprecherin der MLPD, erklärt dazu: „Die Rechtsentwicklung der Regierung und der bürgerlichen Parteien wurde heute überzeugend attackiert. Wir haben gezeigt, dass es möglich und notwendig ist, Siege im Kampf dagegen zu organisieren. Somit war dieser Prozess ein wichtiger Beitrag insgesamt im Kampf um demokratische Rechte und Freiheiten. "
Auf scharfe Kritik stieß unter den 45 Prozessbeobachtern, dass die Thüringer Bereitschaftspolizei die Kundgebungen vor und nach dem Prozess mit drei Mannschaftswagen einschüchtern wollte; dass gegen Lisa Gärtner vom Einsatzleiter eine neue Strafanzeige angekündigt wurde, weil sie das Verhalten Löthers als faschistoid bezeichnet hatte (was längst als rechtmäßige Äußerung geklärt ist), und dass später mehrere Versammlungsteilnehmer gewaltsam durch die Polizei attackiert wurden. Gegen alle Straftäter aus der Polizei wird Anzeige erstattet.
Lisa Gärtner: „Der Eklat nach dem Prozess zeigt, wie wichtig juristische Erfolge gegen die Rechtsentwicklung der Regierung sind - aber dass sie allein die Faschisierung des Staatsapparats nicht aufhalten können. Hierzu ist breiter Protest und Widerstand vonnöten! Der Kampf gegen die Rechtsentwicklung der Regierung und die Faschisierung des Staatsapparates geht weiter! Dabei gilt: Nur wer kämpft, kann gewinnen! Wer einen von uns angreift, greift uns alle an."
Diese Richtung konnte heute einen wichtigen Erfolg erzielen, worüber alle Teilnehmer berechtigt stolz und froh waren.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie hier
Hintergründe zum Rebellischen Musikfestival und den Attacken darauf finden Sie hier.
Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung; wir vermitteln gerne auch Kontakt zu Frau Gärtner. Die Kanzlei Meister und Partner erreichen Sie unter 0209-3597670.