Gabi Fechtner

Gabi Fechtner

"Prohibitionsverfahren" gegen die Parteivorsitzende der MLPD eingestellt

Das Bußgeldverfahren gegen Gabi Fechtner, die Vorsitzende der MLPD, wurde am 27. September 2019 vom Amtsgericht Gelsenkirchen eingestellt (AZ 40. 5020. 5571). „Wir sehen in der Gerichtsentscheidung auch einen Erfolg gegen die sich häufenden Schikanen aus Teilen der Polizei gegen die MLPD – nicht nur hier in Gelsenkirchen", so Gabi Fechtner nach dem Prozess.

"Prohibitionsverfahren" gegen die Parteivorsitzende der MLPD eingestellt
Gabi Fechtner im Horster Mitte Kultursaal

Die Polizei hatte Frau Fechtner „vorgeworfen", sie hätte am 4. Juli 2018 alkoholische Getränke ausgeschenkt und die Anwohner um die Horster Mitte in Gelsenkirchen (auch Sitz der Bundesgeschäftsstelle der MLPD) durch Lärm belästigt. Man fragt sich natürlich gleich, ob die Polizei sonst nichts zu tun hat, als solche „Schwerverbrechen" vor Gericht zu bringen. Gabi Fechtner und ihr Anwalt Frank Jasenski zerpflückten aber auch die Vorwürfe und „Beweise" vor Gericht.

Tatsache war: Es fand zuerst im Kultursaal der Horster Mitte eine Protestveranstaltung gegen die politisch motivierte Nutzungsuntersagung des Kultursaals statt. Selbst der konkrete Aktenvermerk der Polizei von diesem Tag beinhaltete keine konkreten Hinweise auf den Ausschank von Alkohol. Dies wurde durch ca. 30 Fotos der Veranstaltungsteilnehmer untermauert.

Der als „Zeuge" vernommene Polizeibeamte konnte keine konkreten Belege zu den Anschuldigungen beitragen; er befand sich eher auf einem Rachefeldzug, weil gegen ihn wegen seines ungebührlichen Auftretens am Abend zuvor Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt worden war. Er versuchte, den prononciertesten Kritiker der Schließung des Kultursaals und des Polizeieinsatzes, Stefan Engel, persönlich zu diffamieren. Diese Falschaussage und Verleumdung wird natürlich für den Beamten rechtliche Folgen haben.

Hintergrund des Ganzen ist: Am Ende der Protestveranstaltung am 4. Juli 2018 ging das Publikum nach draußen, um der Eröffnung des Protestcamps des Jugendverbands REBELL beizuwohnen.

Auch vom Vorwurf der Lärmbelästigung blieb nichts übrig, außer dem persönlichen Lärm-Empfinden eines (!) Polizeibeamten, aber keine Fakten, wie eine Lautstärkemessung. Ein anderer Polizeibeamter wies dagegen treffend darauf hin, dass es um die Lautstärke einer Gartenparty ging. Und das darf eine politische Partei auch – feiern.

Der Versuch, die MLPD zu diffamieren und zu kriminalisieren, ist wieder einmal krachend gescheitert. Es wäre doch sehr angebracht, solche Attacken hier in Gelsenkirchen einzustellen, es gibt doch so viel Sinnvolles zu tun. ...