Presseerklärung
Skandalurteil des Verwaltungsgerichtes Weimar
„Wir werden die Unterdrückung des zukunftsgewandten Gedenkens an Ernst Thälmann in Buchenwald nicht hinnehmen!“ -Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht und gegebenenfalls beim Bundesverfassungsgericht wird eingereicht.
Am kommenden Samstag erwartet das Internationalistische Bündnis 800 Besucherinnen und Besucher aus ganz Deutschland und dem Ausland zum Gedenken an den 75.sten Jahrestag der Ermordung Ernst Thälmanns im KZ Buchenwald. Überall im Land wird die Gedenkveranstaltung von den unterschiedlichen Bündnispartnern würdevoll vorbereitet. Gestern gab es in 16 Städten in Thüringen Protestkundgebungen gegen das Verbot der Gedenkveranstaltung in Buchenwald durch den Stiftungsrat der Gedenkstätte. Der Protest stößt auf breite Sympathie in der Bevölkerung.
Im krassen Gegensatz dazu hat heute das Verwaltungsgericht Weimar mit zwei Skandalurteilen sowohl die Gedenkkundgebung als auch die Führungen an der Mahnmalanlage in Buchenwald verboten. Sie sollen nach Weimar, ab von den historischen Stätten, verlegt werden.
Die Stadtverwaltung Weimar setzte noch einen drauf und verbot auf Betreiben der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald sogar eine Kranzniederlegung der MLPD an der Ernst Thälmann-Gedenktafel. Dies, nachdem am Tag zuvor im Kooperationsgespräch freundlich versichert worden war, der MLPD keine Steine in den Weg legen zu wollen.
Allein schon dieser Vorgang macht deutlich, dass die Unterdrückung ausgehend von höheren Instanzen, vermutlich von der Bundesregierung, insbesondere dem Innenministerium und den Geheimdiensten, betrieben wird. Unterstrichen wird dies auch dadurch, dass aus der Staatskanzlei von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow erklärt wird, in dieser Sache nichts ausrichten zu können.
Das Gericht bestätigt zunächst, dass nicht das vom Stiftungsrat beanspruchte Hausrecht gelte – sondern das Versammlungsrecht. Damit macht es sich aber selbst zum Handlanger des ultrareaktionären Stiftungsrates, verlegt die gesamte Veranstaltung nach Weimar und verbietet damit dem Internationalistischen Bündnis das Gedenken in Buchenwald.
In der vorausgegangenen Erörterung am 14.8.2019 verstieg sich Richter Lenhart zu einem haarsträubenden Verbot, zukunftsweisend Ernst Thälmanns zu gedenken: Herr Tassilo Timm dürfe sprechen, denn er stelle laut Flyer das Gedenken in den Mittelpunkt. Herr Stefan Engel dagegen wolle laut Flyer Bezüge zu heute behandeln, was er als unzulässige parteipolitische Instrumentalisierung werte.
Diese hanebüchene, abstruse Argumentationslinie findet sich denn auch tatsächlich im Gerichtsbeschluss: Das Gericht rechtfertigt sein Verbot unter anderem ausdrücklich mit einem geplanten Redebeitrag von Stefan Engel als Leiter des theoretischen Organs der MLPD - er wolle doch glatt über die bloße geschichtliche Erinnerung hinaus „den Bogen zur Situation heute“ spannen.
„Ernst Thälmann würde sich im Grabe umdrehen,“ so Monika Gärtner-Engel vom ZK der MLPD „wenn in einer Situation, in der neue und alte Faschisten aus ihren Löchern kriechen, verboten wird, Lehren aus dem Hitler - faschismus für heute und morgen zu ziehen. Damit wird nicht nur das Internationalistische Bündnis mit Fokus auf die MLPD zensiert und unterdrückt, sondern auch das zukunftsweisende Lebenswerk von Ernst Thälmann mit Füßen getreten. Eine unglaubliche Anmaßung, die zugleich die im Grundgesetz proklamierte Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und die Parteienrechte einer zugelassenen Partei selbstherrlich außer Kraft setzt für Positionen, die den Herrschenden nicht genehm sind.“
Das Gericht bemüht für seine haarsträubende Konstruktion Paragraf 15 Abs. 2 Versammlungsgesetz. Doch dieser Paragraf richtet sich ausdrücklich gegen faschistische Aufmärsche an antifaschistischen Gedenkorten!
Was dem Ganzen die absurde Krone aufsetzt, ist die Behauptung des Gerichts, die Gedenkveranstaltung für Thälmann würde dessen Opferwürde verletzen, weil er „parteipolitisch instrumentalisiert“ würde. Hier wird gar nichts „parteipolitisch“ instrumentalisiert – zumindest nicht von der MLPD. Aber, dass Thälmann nun mal ein revolutionärer Parteipolitiker war, sollte auch dem Gericht nicht entgangen sein.
Im Geist des auf dem modernen Antikommunismus beruhenden bürgerlichen Antifaschismus versteigt sich das Verwaltungsgericht noch weiter, dass eine „einseitige Würdigung“ des Kommunisten Ernst Thälmanns einer „Zurücksetzung der anderen Opfer gleich“ käme. Das ist erstens Unsinn, weil natürlich nicht nur Ernst Thälmann, sondern aller Antifaschisten und aller Opfer des Hitlerfaschismus gedacht wird. Zweitens sei daran erinnert, dass der Kern und die erklärte Zielsetzung des Hitlerfaschismus war, den Kommunismus auszurotten. Und drittens waren die Kommunisten mit die aktivsten Kämpfer gegen den Faschismus. Unter ihrer Führung wurde das KZ Buchenwald als einziges KZ in Deutschland von den Häftlingen selbst befreit. Nicht zuletzt war Ernst Thälmann jahrelanger Führer der Kommunistischen Partei Deutschlands, der weltweit große Ausstrahlung als unbeugsamer Antifaschist und Revolutionär hatte und bis heute hat.
„Wir werden diese Repression nicht akzeptieren und natürlich politisch und rechtlich entschieden dagegen vorgehen - zunächst mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht, gegebenenfalls bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Bliebe ein solches Urteil bestehen, wäre jeder Willkür und Unterdrückung sozialistischer Positionen, der allgemeinen Verweigerung der Parteien- und Grundrechte für die MLPD Tür und Tor geöffnet. Auch deshalb verfechten wir entschieden die Aufhebung dieses Skandalurteils. Alle Kräfte des Internationalistischen Bündnisses verstärken die Mobilisierung für die Gedenkfeier. Denn eins ist sicher: an diesem Samstag wird Ernst Thälmann würdig gedacht werden.“