Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Polizeiwillkür bei Protestkundgebung in Saalfeld

Wie bereits berichtet, hatte der Staatschutz versucht, das 3. Rebellische Musikfestival an Pfingsten in Truckenthal (Thüringen) zu kriminalisieren und zu unterdrücken. Aufgrund der öffentlichen Proteste wurde der zunächst verbotene Auftritt der türkischen Musikgruppe „Grup Yorum“ kurz vor Beginn des Festivals gerichtlich erlaubt und ein bereits eingeleiteter massiver Polizeieinsatz abgebrochen. 1.500 Menschen feierten Pfingsten sodann friedlich ein Festival der internationalen Solidarität und des Antifaschismus.

Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Polizeiwillkür bei Protestkundgebung in Saalfeld

Eine Protestkundgebung in Saalfeld gegen Unterdrückung und Verbot des Rebellischen Musikfestivals wurde bereits am Donnerstag, 17. Mai 2018, rechtswidrig massiv attackiert. Heute wurde Strafanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Verantwortlichen aus der Thüringer Polizei und dem Ordnungsamt in Saalfeld gestellt. Angezeigt wurde u.a. die Störung einer angemeldeten Versammlung und Nötigung; außerdem wird rechtlich gegen illegale Platzverweise, Flugblattbeschlagnahme, Bild- und Tonüberwachung vorgegangen.

Lisa Gärtner, eine Anzeigenerstatterin, die in der Festivalleitung war und jugendpolitische Sprecherin der MLPD ist, erklärt dazu: Gegen die friedliche Protestkundgebung von anfänglich etwa 20 Personen waren mindestens 20-25 Polizisten in Kampfuniformen aufmarschiert. Von Anfang an behinderte man uns massiv. Weil ich es mir erlaubte, das Verhalten des Leiters der Polizeiinspektion Saalfeld, Kriminaldirektor Löther, deutlich zu kritisieren, wurde mir eine Strafanzeige angekündigt. Löther hatte auf Anweisung 'von ganz oben' Stefan Engel und das Musikfestival mit dem ganzen Arsenal des 'Antiterrorkampfs' bedroht'. Zum Anlass dafür hatte er den Auftritt der türkischen Band 'Grup Yorum' genommen, der am 18. Mai vom Verwaltungsgericht Meiningen ausdrücklich erlaubt wurde.

Am 17. Mai verboten uns Polizei und Ordnungsamt, ein Flugblatt des Jugendverbands REBELL und des Rebellischen Musikfestivals zu verteilen. Als wir darauf hinwiesen, dass Flugblattverteilen in der Öffentlichkeit überall in Deutschland erlaubt ist, dass die freie Meinungsäußerung durch Artikel 5 Grundgesetz geschützt ist, erklärte man uns: 'In Saalfeld ist Flyer verteilen aber nicht erlaubt!'. Die Polizei bedrängte uns körperlich, sprach acht Platzverweise aus und beschlagnahmte 441 Flugblätter. Es kann nicht angehen, dass Herr Löther in Südthüringen eine Art Polizeiherrschaft etabliert. “

Gegen das Festival wurde unter Führung des Innenministeriums koordiniert durch den polizeilichen Staatsschutz und Verfassungsschutz vorgegangen. Dagegen bleiben faschistische Konzerte unbehelligt. Dies stößt auch in Teilen der Polizei auf Kritik.

Lisa Gärtner erreichen sie über unsere Pressestelle. Bei rechtlichen Fragen können sie sich an Rechtsanwalt Peter Weispfenning, Kanzlei Meister und Partner, 0209-3597670 wenden.

Weitere Berichte auf der Nachrichtenseite rf-news, und der Homepage des Rebellischen Musikfestivals.

Klartext von Monika Gärtner-Engel: Das Rebellische Musikfestival war Zukunftsmusik





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