Rebellisches Musikfestival als grundgesetzlich geschützte Versammlung anerkannt

17.05.2018 - Verbot von Grup Yorum auf dem Rebellischen Musikfestival wird aber von „ganz oben“ angeordnet

Wir haben mittlerweile schriftliche Beweise, dass das Verbot des Auftritts von Grup Yorum auf dem 3. Rebellischen Musikfestival vom thüringischen Verfassungsschutz (NSU lässt grüßen!) und dem Thüringer Innenministerium an das Landratsamt Sonneberg herangetragen wurde. In einem Schreiben vom 23.04.18 informierte der Verfassungsschutz über den Auftritt von Grup Yorum beim Rebellischen Musikfestival mit der Aufforderung 'zur Durchführung weiterer Maßnahmen in eigener Zuständigkeit'. Am 27.04.18 forderte das Innenministerium ultimativ einen 'Sachstandsbericht'“, informiert Peter Weispfenning, Anwalt des Vereins Rebellisches Musikfestival. Und weiter: „Außerdem haben wir Informationen, dass das Verbot von 'ganz oben' komme – ein Hinweis darauf, dass dahinter letztlich das Bundesinnenministerium steckt. Wir haben gerade aktuelle Meldungen von einer Protestkundgebung in Saalfeld erhalten. Dort will die Polizei das Verteilen des Protest-Flugblatts verbieten, weil darin das Verhalten der Landespolizeiinspektion Saalfeld als 'faschistoid' bezeichnet wird. Der Rechtsruck der Regierung und im bürgerlichen Staatsapparat tritt immer reaktionärer und offener zu Tage.“

Das Interesse am Rebellischen Musikfestival wächst. Es entwickelt sich eine Welle der Solidarität in der Thüringer Bevölkerung, in Deutschland und international. Auch Salih Müslim, einer der führenden Repräsentanten der PYD und der kurdischen Befreiungsbewegung in Norsyrien/ Rojava, hat seine Solidarität zum Ausdruck gebracht und schreibt: „Es ist mir eine Ehre, mich mit diesem kurzen Wort an Eurem Festival zu beteiligen und meinen Dank und meine Solidarität mit Eurer Partei und Jugend zum Ausdruck zu bringen.“

Rechtlich können die Veranstalter einen ersten Erfolg für sich verbuchen. So musste die Stadt Schalkau auf unseren Eilantrag vor Gericht den gestern ergangenen Bescheid zurücknehmen, mit dem der gesamte Auftritt von Grup Yorum verboten wurde“, erläutert Rechtsanwalt Peter Weispfenning weiter: “Die Stadt Schalkau hatte für versammlungsrechtliche Regelungen aber gar keine Kompetenz. Das Verwaltungsgericht Meiningen hat uns heute mitgeteilt, dass nunmehr alle Beteiligten eingesehen hätten, dass das rebellische Musikfestival eine öffentliche Versammlung ist. Damit ist es aber auch durch Artikel 8 Grundgesetz geschützt. Entwarnung kann man aber keine geben, denn das Landratsamt Sonneberg hat bereits einen neuen Verbots-Bescheid erlassen, gegen den wiederum Rechtsmittel einlegen werden.“

Weitere Infos: www.rebellischesmusikfestival.de & ww.rf-news.de