Das KPD-Verbot – antikommunistischer Skandal mit 60-jähriger Geschichte
Am 17. August 1956 erklärte das Bundesverfassungsgericht auf Betreiben der Adenauer-Regierung die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) für verfassungswidrig und verfügte ihre Auflösung – das gesamte Parteivermögen wurde konfisziert
Das KPD-Verbot sollte vor allem den ungestörten Aufstieg des BRD-Imperialismus und die damit verbundene Remilitarisierung Westdeutschlands ermöglichen. Gegen diese richtete sich nach dem II. Weltkrieg eine wachsende Volksbewegung unter Führung der KPD.
Das Verbot war Grundlage für eine großangelegte antikommunistische Hexenjagd – und das nur elf Jahre nach dem Ende des Hitler-Faschismus mit seiner offen terroristischen Unterdrückung der revolutionären Arbeiterbewegung. Viele überlebende KPD-Mitglieder saßen jahrelang in Haft. Nach dem Krieg standen sie mit an vorderster Front beim Wiederaufbau des zerstörten Deutschland. Doch nun wurden sie erneut mit einer beispiellosen Hetzkampagne verfolgt. Rund 250.000 Kommunisten wurden nach dem KPD-Verbot vor Gericht gestellt. 60.000 wurden kurzerhand enteignet, um ihnen die Existenzgrundlage zu entziehen. Nicht selten verloren sie ihre Entschädigung für die KZ-Haft.
MLPD-Mitbegründer und -Vordenker Willi Dickhut zitiert in seiner Autobiographie „Was geschah danach?“ aus dem Bericht eines Betroffenen: „Am 27. Oktober 1956 wurde ich durch die Kriminalsekretäre Haak und Helm vom 14. Kommissariat ohne Haftbefehl in meiner Wohnung festgenommen und zwangsweise vorgeführt. … Ich habe mich daraufhin mit aller Entschiedenheit dagegen verwahrt, durch eine solche Maßnahme auf eine Stufe mit einem kriminellen Verbrecher gestellt zu werden. … Trotzdem wurden die Fingerabdrücke mit Gewalt durchgeführt, bis das Blut unter dem Fingernagel hervordrang.“ (S. 275/276)
Statt entschieden gegen das Verbot zu kämpfen, machte die Führung der KPD nach deren revisionistischer Entartung einen Kniefall vor dem Antikommunismus. Sie ließ sich auf einen Deal mit dem Innenministerium ein, der bei Verzicht auf wesentliche Bestandteile der revolutionären Programmatik die Neugründung unter dem Namen Deutsche Kommunistische Partei (DKP) vorsah.
Das KPD-Verbotsurteil ist nach wie vor gültig. Damit kann jeder, der sich für eine revolutionäre Alternative ohne Ausbeutung und Unterdrückung einsetzt, nach Belieben diskriminiert und verfolgt werden. Die Forderung nach Aufhebung des KPD-Verbots steht weiter auf der Tagesordnung.