Was versteht Obama unter „erneuerbaren Energien“?

Aus Rote Fahne 32/2015: Am 3. August verkündete der US-Präsident Barack Obama seinen „Energie-Aktionsplan Clean Power“ („saubere Kraft“) mit dem er „den Klimawandel“ bekämpfen will. Er verweist auf die bereits spürbaren drastischen Folgen der Erderwärmung wie Eisschmelze, Überflutungen, Dürre und Waldbrände.

Der Kohlendioxidausstoß von Kraftwerken müsse im Vergleich zum Jahr 2005 bis 2030 um 32 Prozent gesenkt werden. Erneuerbare Energien sollen stattdessen gefördert werden. Doch was versteht Obama unter „erneuerbaren Energien“? Dazu schreibt eine Studie der „Stiftung Wissenschaft und Politik – Deutsches Institut für internationale Politik und Sicherheit“: „Unter diesen (gemeint sind die ,sauberen Energien‘, Anm. d. Red.) versteht die Obama-Administration neben erneuerbarer Energien auch Erdgas, Atomenergie und ,saubere Kohletechnologien‘, beispielsweise die Reduzierung von Kohleemissionen durch CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage. CCS)“

Obamas „Clean Power-Plan“ ist in erster Linie ein Projekt des imperialistischen Ökologismus. Damit trägt er auch der Realität Rechnung, dass veraltete Kohlekraftwerke schon jetzt stillgelegt werden, weil in den Kraftwerken, die mit dem aus Fracking gewonnen Gas betrieben werden, der Strom kostengünstiger produziert wird. Zudem ist ein Ausstieg aus der Atomenergie nicht geplant. Im Gegenteil, Atommeiler sollen länger als geplant am Netz bleiben und es sollen auch neue gebaut werden. Selbst die Ölförderung in Alaska wird weiterhin betrieben. Unter dem wachsenden Druck der internationalen Umweltbewegung will er nun auch regenerative Energien, wie Solar und Windenergie fördern.

Sein „Clean Power-Plan“ ist tatsächlich ein Freibrief für die Fortsetzung der Verschmutzung. Bis 2022 soll im wesentlichen nichts passieren, verbindliche Festlegungen sollen erst dann kommen. Dass bis 2030 der CO2-Ausstoß gegenüber 2005 um 32 Prozent verringert werden soll, ist zudem völlig unzureichend. Gemessen an 1990 – dem ursprünglichen UN-Klima-Bezugspunkt zur Begrenzung der Erderwärmung auf 2 Grad Celsius – bedeutet das nur eine beabsichtigte Minderung um etwa 15 Prozent.