Die Bundeszentrale für politische Bildung – Schwester des Inlandsgeheimdienstes
Millionen Wählerinnen und Wähler befragen derzeit im Internet den sogenannten „Wahl-O-Mat“. Diese vermeintlich objektive Entscheidungshilfe wird von der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) zur Verfügung gestellt. Auch zwischen den Wahlen versorgt die bpb zehntausende Lehrer vor allem in den Fächern Geschichte, Sozialkunde und Politik mit Unterrichtsmaterial. Bei näherer Betrachtung erweist sich die bpb als klassischer Wolf im Schafspelz.
So war es kein Zufall, dass 2009 das Kurzporträt der MLPD für den „Wahl-o-mat“ von niemand anderem als von Dr. Rudolf van Hüllen erstellt wurde. Regelmäßige „Rote-Fahne“-Leser kennen van Hüllen als ehemaligen Referatsleiter beim Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“. Seine Diffamierungen und Verleumdungen gegenüber der MLPD sind derart übersteigert, dass im Frühjahr 2013 sogar das Landgericht Essen mehrere davon untersagt hat. Pikant, dass van Hüllen von der bpb harmlos als „Politikwissenschaftler“ vorgestellt wurde.
Offenbar fürchtete man um das schön gepflegte Image der Objektivität. Denn auf Nachfragen der „Roten Fahne“ muss Daniel Kraft, Pressesprecher der bpb, einräumen, dass sehr wohl bekannt war, dass es sich hier nicht um einen harmlosen „Politikwissenschaftler“, sondern einen führenden „Verfassungsschutz“-Agenten gehandelt hat. Ansonsten gibt man sich bei der bpb – ganz im Stil eines Geheimdienstes – schmallippig. Auf die Frage nach dem konkret Verantwortlichen für van Hüllens Autorenschaft antwortet die bpb: „Ihre Anfrage lässt nicht erkennen, dass es zur Befriedigung des Informationsinteresses Ihrer Leser erforderlich wäre mitzuteilen, welche Person konkret hier verantwortlich ist.“ Aha!
Offenbar verdient man beim Verfassungsschutz aber nicht genug Geld. Denn für seine Nebentätigkeit ließ sich van Hüllen „entsprechend der geltenden Honorarrichtlinien der bpb“ entlohnen, berichtet Kraft. Aber schon auf die Frage, von welcher Seite eigentlich diese Zusammenarbeit angebahnt wurde, wird Kraft wieder kryptisch: „Ihre Anfrage lässt nicht erkennen, dass es zur Befriedigung des Informationsinteresses Ihrer Leser erforderlich wäre mitzuteilen, ob nun er uns oder wir ihn kontaktiert haben.“
Gut, dass die bpb, stellvertretend für Redaktion und Leser der „Roten Fahne“, über deren Informationsinteresse entscheidet. Mit dieser amtsdeutschen Formulierung verweigert Kraft schlicht die Aussage. Denn presserechtlich wäre er als Mitarbeiter einer Bundesbehörde eigentlich auskunftspflichtig.
Wer das Ganze allerdings für ein – wenn auch peinliches – Versehen hält, den belehrt Kraft eines Besseren. So antwortet er auf die Frage, ob das Profil der MLPD beim Wahl-O-Mat 2013 erneut von einem Verfassungsschutzagenten erstellt wird: „Die bpb verpflichtet fachlich qualifizierte Autorinnen und Autoren. Dies wird auch für die Profile der Parteien im Wahl-O-Mat 2013 wieder der Fall sein.“ Herr Kraft möge uns die Unterstreichung des Wortes „wieder“ verzeihen. Auch Martin Hetterich, bei der bpb 2013 für den Wahl-O-Mat verantwortlich, konnte im Telefonat mit unserer Redaktion die Aufregung nicht verstehen. Immerhin sei der Verfassungsschutz – und nun wortwörtlich – „die Schwesterbehörde der Bundeszentrale, denn beide unterstehen dem Innenministerium.“ Und unter Geschwistern hilft man sich eben aus.
Das Parteiprofil der MLPD für den Wahl-O-Mat 2013 wurde jedenfalls nicht von Rudolf van Hüllen, sondern von Sebastian Jarzebski erstellt. Auch er ist laut bpb „Politikwissenschaftler“.
Van Hüllen ist inzwischen weitergezogen, bleibt aber nicht honorarlos. Er veröffentlicht nun seine Lügen über die MLPD in Broschüren der Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU). Und für alle Nutzer/innen der bpb gilt: Welcher Geheimdienst hinter der jeweiligen bpb-Publikation steckt, dient nicht der Befriedigung ihres Informationsbedürfnisses.
Jörg Weidemann