„Die Auseinandersetzung muss auch juristisch bis zu Ende geführt werden“

MLPD geht in Berufung gegen Dr. Rudolf van Hüllen und den Schöningh Verlag

Am 7. Mai reichten die MLPD und ihr Vorsitzender Stefan Engel Berufung ein gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 11. April in der Verleumdungsklage gegen den Schöningh-Verlag und die Verfassungsschutz-Meinungsmacher Harald Bergsdorf und Rudolf van Hüllen. Es geht um das Buch „Linksextrem – Deutschlands unterschätzte Gefahr?“. In einem Abschnitt dieses Buches werden die MLPD und Stefan Engel durch eine Fülle frei erfundener verleumderischer Behauptungen und beleidigender Aussagen in übelster Weise diffamiert. Das Gericht untersagte in seinem Urteil nur zwei besonders üble Verleumdungen, woraufhin der Schöningh-Verlag das Buch komplett vom Markt nahm. Offensichtlich sah er seinen Ruf als renommierter wissenschaftlicher Verlag in Gefahr. Denn im Prozess und in der öffentlichen Diskussion war überdeutlich geworden, dass es sich um ein unseriöses, allen wissenschaftlichen Standards Hohn sprechendes Machwerk handelt. Es stieß zunehmend auch bei bürgerlichen Kommentatoren auf Kritik. Ein wichtiger Teilerfolg.

Trotzdem ist die Berufung notwendig, denn das Gericht hat mit einer äußerst fragwürdigen Begründung den Großteil der antikommunistischen Verleumdungen gebilligt. Nicht etwa, weil sie bewiesen wurden, sondern weil das Gericht sie zu bloßen „Meinungsäußerungen“ erklärt. Sie seien angeblich auch noch grundgesetzlich geschützt. Am 15. Juli ging eine ausführliche Berufungsbegründung an das Oberlandesgericht Hamm. Sie rügt folgende hauptsächlichen Rechtsverstöße:
Das Gericht legt in seiner Urteilsbegründung die äußerst schwache Verteidigungsargumentation der Beklagten als unbrauchbar zur Seite und hilft ihnen quasi von Amts wegen auf die Sprünge. Einerseits werden die verleumderischen Tatsachenbehauptungen dazu „Schritt für Schritt so weit relativiert, in ihre Einzelteile zerlegt und verharmlost, bis das Gericht genügend Gründe zu haben glaubt, sie für zulässig erklären zu können“ (Berufungsbegründung.)

Zum anderen werden aus dem Zusammenhang gerissene Zitate aus Publikationen der MLPD sowie bestimmte Vorgänge willkürlich uminterpretiert, um sie dann als „Belegtatsachen“ für einzelne verleumderische Behauptungen zu präsentieren. So wird z. B. die bewusste Anwendung der dialektischen Methode ohne jede Begründung zum „Prozess der Bewusstseinskontrolle“ der Mitglieder durch die Parteiführung erklärt, Hausbesuche zum Verkauf der „Roten Fahne“ im Wohngebiet werden zu „Kontrollbesuchen bei neu gewonnenen Mitgliedern“ usw. Dazu heißt es in der Berufungsbegründung: „Mit dieser jeder Logik widersprechenden Argumentation hat das Landgericht den Boden der Denkgesetze vollständig verlassen und die Grenzen der freien Beweiswürdigung bei weitem überschritten. Dass Hausbesuche bei bzw. zur Gewinnung von Interessenten etwas grundsätzlich anderes sind als die von den Beklagten behaupteten angeblichen ,Kontrollbesuche‘ bei neu gewonnenen Mitgliedern zum Zwecke ihrer Überwachung, liegt auf der Hand. Sie dennoch in diesem Sinne gleichzusetzen, hat nichts mit einer ,abweichenden Qualifizierung‘ zu tun, sondern stellt eine bewusste Verdrehung der Tatsachen, eine aus Gründen der Logik schlechterdings unmögliche Schlussfolgerung und damit einen Verstoß gegen Denkgesetze dar.“

Der Spitzel Ulrich Baursch wurde von den Beklagten als Kronzeuge präsentiert ohne jede Angabe der Tatsachen, die er durch seine Aussage angeblich sollte bestätigen können. Ein klarer Verstoß gegen das zivilprozessuale Verbot des Ausforschungsbeweises. So hätte Baursch eigentlich gar nicht vernommen werden dürfen. Das Gericht lud ihn trotzdem und überließ ihm bei der Vernehmung großzügig nicht nur die Schilderung, sondern auch die Bewertung der angeblich von ihm wahrgenommenen Vorgänge – ein Verstoß gegen elementare Grundsätze der Vernehmungstechnik.

Ferner hat Baursch bei seiner Vernehmung an einem Punkt offenkundig und nachweisbar gelogen, sodass seinen Aussagen insgesamt keinerlei Beweiswert zukommt.

Zudem werden van Hüllens Hetztiraden gegen die MLPD im Regierungsauftrag in immer neuen Varianten weiter verbreitet, von Ministerien gesponsert und als Lehrmaterial an Schulen abgegeben.

„Deshalb muss diese Auseinandersetzung auch juristisch bis zu Ende geführt werden. Es geht um die Frage, ob man in Deutschland unter dem Deckmantel des Antikommunismus auch noch die miesesten Lügen verbreiten darf“, so ein Sprecher der MLPD.